Kingsley Osagie: Urteil spricht Menschenrechten und Zivilcourage Hohn

Das Amtsgericht Freiburg hat einen Afrikaner u.a. wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er die Polizei zu einem Einsatz rief. Der Richter sieht den Einsatz von Polizeihunden gegen ihn als „erforderlich, geeignet und gerechtfertigt“ an.

Am Abend des 7.4.07 rief ein Afrikaner die Polizei, weil er aufgrund der Angaben einer Frau eine Gefährdung für sie vermutete. Urplötzlich wird er selbst Opfer der „polizeilichen Maßnahmen“. In den Medien ist dazu berichtet worden. Auf seine Anzeige wegen Körperverletzung reagiert die Polizei – in grotesker Verkehrung der Tatsachen – ihrerseits mit einer Strafanzeige wegen „Obstruktion der polizeilichen Maßnahmen“ und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Amtsgericht verhandelte im Jan. 2008 den Einspruch gegen einen zuvor erlassenen Strafbefehl, der den Afrikaner sehr deutlich ins Unrecht setzte. Der Richter übernimmt – nach einer überaus einseitigen Verhandlungsführung – den Antrag der Staatsanwaltschaft und schliesst sich in seiner Urteilsbegründung diesem vollinhaltlich an. So einfach ist die Sachlage, wenn es um das Verhalten der Polizei geht. Derselbe Richter hat vor wenigen Wochen zwei andere Polizisten freigesprochen, die – auch noch unter Alkoholeinfluß – einen Macedonier zusammen geschlagen hatten.

Man traut seinen Augen nicht, wenn man die Verhandlung erlebt. Die Angaben der Polizei sind gut vorbereitet und für das Gericht zweifelsfrei glaubwürdig. Die Angaben von Entlastungszeugen werden misstrauisch hinterfragt und als unglaubwürdig hingestellt. Heute behauptet die Polizei, an die rassistischen Äußerungen habe sich niemand der Zeuginnen und Zeugen erinnern können – und eine Waffe will auch niemand gesehen haben.

Der neue Polizeichef H. Amann bemühte sich in den letzten Monaten, den schlechten Eindruck zu verwischen, dass die Polizei auch gegenüber erkennbar ausländischen Bürgern überwiegend anders vorgeht. Den MigrantInnen ist dies leider seit Jahren eine geläufige Erscheinung.

Es geht hierbei um aggressive Vorgehensweisen von Polizeieinheiten. Sie führt jenseits jeglicher Neutralität die Untersuchungen auch gleich noch selbst. In Salamitaktik wird die Glaubwürdigkeit von Betroffenen und Zeuginnen und Zeugen demontiert; der Prozess hat dies mit erschreckender Offenheit veranschaulicht.

Hinzu kommt ein grundsätzlicher Vorgang: die Verharmlosung und Rechtfertigung derartiger Einsätze soll wohl die Gewöhnung daran beschleunigen. Vom Gericht wird das Opfer auch noch verurteilt. Die so rechtswidrigen wie fragwürdigen Methoden zeugen von einem Law-and-Order-Denken, dass wir für nicht angemessen halten. Polizeieinsätze gegen den Protest zur Online-Durchsuchung, gegen Militäreinsätze und Kriegsdebatten (wie nächste Woche in München) passen in dieses Bild.

Wir erinnern erneut daran: Amnesty hat seit Mitte der 90er Jahre mehrfach in ihren Länderberichten ausdrücklich das Verhalten der deutschen Polizei kritisiert und ihr vorgeworfen, dass mit Angehörigen ethnischer Minderheiten wohl anders umgesprungen wird. Auch ausländerfeindliche Tendenzen innerhalb der Polizeieinheiten wurden von AI festgestellt (s. u.a. Jahresberichte 1999, 2000). Das Komitee für Grundrechte und Demokratie gibt jährlich einen „Grundrechte-Report“ heraus und beklagt einen Verfall des Grundrechtsbewusstseins (vgl. u.a. Jahrbuch 2007). Auch „Bürgerechte und Polizei“ (CILIP) führte hierzu eingehende Untersuchungen durch, die die Befürchtungen bestätigen.

Wir wiederholen daher hier die Forderung nach einer unabhängigen öffentlichen Untersuchung, um Klarheit über die Vorgänge zu bekommen. Der Prozess vor dem Amtsgericht hat mehr Fragen als Antworten geliefert. Da von verschiedenen Seiten seitdem das Verhalten der Polizei kritisiert worden ist, muss sich auch die allgemeine politische Debatte dieser Problematik annehmen.

Freiburg, den 31.1.08 Friedensforum Freiburg

Written by Virginia Edwards-Menz · Filed Under Friedensforum (Edit)

 

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